Schulalltag

A - Z

 

Beratung

 

Schulsozialarbeit

Tel.: 07031/4109958

Martina Roth    0152 22571861   und 
Markus Haug   0162 8540729

 

 

Beratungslehrerin
Ab dem Schuljahr 2022/23 ist Frau Michaela Wiehn uns als Beratungslehrerin zugeordnet.

      07152-9286512 (Sekretariat ihrer Schule)
Gegebenenfalls können Sie sich aus Kapazitätsgründen auch an die Schulpsychologische Beratungsstelle (s.u.) wenden.
Diese Beratungen unterliegen der Schweigepflicht, es sei denn Sie entbinden die Beratungslehrerin davon, was für die schulische Arbeit oft sinnvoll sein kann.

 

 

Schulpsychologische Beratungsstelle

Charles-Lindbergh-Straße 11

71034 Böblingen

07031 20595-99

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Jugend-, Ehe- Paar- und Lebensfragen

Corbeil - Essonnes Platz 6

Tel.: 07031/4357780

 

 

 

 

Beurlaubung

Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums 
§ 4 Beurlaubung

(1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.


(2) Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:
1. Kirchliche Veranstaltungen nach Nr. I der Anlage SchulBesV BW
Landesnorm Baden-Württemberg | Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den ... | gültig ab 29.12.2006

Norm"Landesnorm', WIDTH, -600, CENTERMOUSE, true, ABOVE, true );" onmouseout="UnTip()">Anlage
. Die Bestimmung des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage in der Fassung vom 28.
November 1970 (GBl. 1971 S. 1), nach der Schüler an den kirchlichen Feiertagen ihres Bekenntnisses das Recht haben, zum Besuch des Gottesdienstes dem
Unterricht fernzubleiben, bleibt unberührt.

2. Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften nach Nr. II-VI der Anlage SchulBesV BW
Landesnorm Baden-Württemberg | Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den ... | gültig ab 29.12.2006

Norm"Landesnorm', WIDTH, -600, CENTERMOUSE, true, ABOVE, true );" onmouseout="UnTip()">Anlage
. Dem Antrag muß, soweit die Zugehörigkeit zu der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nicht auf andere Weise nachgewiesen ist, eine schriftliche Bestätigung beigefügt sein.

 

(3) Als Beurlaubungsgründe können außerdem insbesondere anerkannt werden:

1. Heilkuren od. Erholungsaufenthalte, die vom Staatl. Gesundheitsamt od. vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlaßt oder befürwortet worden sind;...

4. Teilnahme an wissenschaftlichen oder künstlerischen Wettbewerben;

5. die aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen und an Lehrgängen überregionaler oder regionaler Trainingszentren sowie an überregionalen Veranstaltungen von Musik- und Gesangvereinen, anerkannten Jugendverbänden und sozialen Diensten, soweit die Teilnahme vom jeweiligen Verband befürwortet wird;...

9. wichtiger persönlicher Grund; als wichtiger persönlicher Grund gelten insbesondere Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, das die Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Sicherung der Pflege erforderlich ist.

 

(4) Für das Fernbleiben der Schüler vom Unterricht aufgrund einer Beurlaubung tragen die Erziehungsberechtigten,... die Verantwortung. Die Schulen beraten erforderlichenfalls die Erziehungsberechtigten und den Schüler über die Auswirkungen der beantragten Beurlaubung. Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt wird.

(5) Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung ist in den Fällen des Absatzes 2 sowie bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen in den Fällen des Absatzes 3 der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen der Schulleiter.

 

Erkrankung/ Entschuldigung

  • Sollte Ihr Kind krank sein, so informieren Sie uns bitte unter Angabe des Grundes vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder über einen Mitschüler.              
    Spätestens am 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern bei der Klassenlehrerin vorliegen (Brieflein, Hausaufgabenheft).

  • Beurlaubungen während der Schulzeit sind nur in Ausnahmefällen und auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Beurlaubungen von 1 – 2 Tagen, durch die Klassenlehrerin, in anderen Fällen oder vor bzw. nach Ferien ist die Schulleiterin zuständig.

 

Ferienpläne
 

https://www.sindelfingen.de/start/Bildung+Leben/Informationen+_+Ferienplaene.html

 

Kommunikation

Wir nutzen die Schulapp Sdui. Alle Eltern und ältere Kinder haben einen eigenen Account.

 

 

Muttersprachlicher Unterricht

In den Räumen unserer Schule findet der türkische und italienische muttersprachliche Unterricht der jeweiligen Konsulate statt.

Andere muttersprachliche Kurse werden an anderen Schulen angeboten (Griechisch, Kroatisch, Portugiesisch, Spanisch, ...)

Informationen erhalten Sie im Sekretariat.

 

Schulmaterialien

  • Die Schulbücher sind Eigentum der Schule und werden im kommenden Jahr an nachfolgende Schüler
    weiter verliehen. Leiten Sie bitte Ihr Kind zum sorgsamen Umgang mit seinem Material an.

Ggf. müssen wir am Schuljahresende eine Rechnung für beschädigte oder abhanden gekommene Bücher stellen.

  • Alle Schüler besitzen eine Postmappe. Bitte schauen Sie regelmäßig hinein, da auch wichtige Briefe an Sie über diese Mappe übermittelt werden.

  • Die Klassen 3+4 führen ein Hausaufgaben- und Mitteilungsheft

  • Sportkleidung: Die Kinder dürfen aus hygienischen Gründen nur in Sportkleidung am Sportunterricht teilnehmen: T-Shirt, Sporthose, saubere Hallenturnschuhe.

  • Schüler tragen im Klassenzimmer Hausschuhe.

  • Getränkeflaschen gehören nicht in den Schulranzen! Die Gefahr des Auslaufens ist zu groß. Benutzen Sie bitte die Außentaschen oder Trinkflaschen zum An- oder Umhängen – keine Glasflaschen. Denken Sie auch daran, dass stark zuckerhaltige Getränke weder der Gesundheit dienen noch richtig den Durst löschen.

  • Verpackungsmüll muss nicht sein. Die Kinder bringen ihr Vesper in einer Brotdose mit.
    Wer Verpackungsmüll bringt (in der Regel sind dies recyclingfähige Materialien), nimmt diesen wieder mit nach Hause. Dann können sie mit der orange Tonne oder beim nächsten Gang zum Wertstoffhof richtig entsorgt werden.

 

Schulwegplan
 

https://www.sindelfingen.de/start/Bildung+Leben/Schulwegplaene.html

 

Unterrichtszeiten

  • Die Unterrichtsstunden beginnen:
    1. Stunde:  7.45 Uhr           4. Stunde: 10.20 Uhr
    2. Stunde:  8.30 Uhr           5. Stunde: 11.25 Uhr
    3. Stunde:  9.35 Uhr           6.Stunde:  12.10 Uhr

ggf. Mittagsschule von   13.40 Uhr – 15.20 Uhr

(AG-Zeiten können abweichen)

  • Zwischen der 2.und 3. Stunde und der 4. und 5. Stunde  sind jeweils 20 min Pause.

  • Die Zeiten sind der Beginn des Unterrichts. Da die Kinder auch den Weg zum Klassenzimmer und das Umziehen bewältigen müssen, müssen sie schon früher da sein:
    Die Kinder können 15 min vor Beginn der 1. Stunde ins Schulhaus. Beginnt der Unterricht erst zur 2. Stunde betreten die Schüler*innen das Schulhaus erst 5 min vor Unterrichtsbeginn, um den Unterricht der anderen Klassen nicht zu stören.  (Coronabedingte Anpassung: Die Aufsicht lässt die Kinder von Ihrem Aufstellpunkt aus ca. 5 bzw. 10 min vor Unterrichtsbeginn ins Haus)

  • Unterrichtszeiten gelten nach Stundenplan. Sollte es zu Unterrichtsausfall kommen, werden Sie einen Tag vorher per Sdui benachrichtigt. Falls Ihr Kind an diesem Tag in einer anderen Klasse mitbetreut werden muss, geben Sie ihm bitte eine kurze Mitteilung mit.

 

Verloren - gefunden

Mütze  Mantel

Im Gang links vom Sekretariat stehen ein Kleiderständer und eine Truhe, in die Fundsachen gebracht werden, Wertsachen werden im Sekretariat abgegeben. Sinnvoll ist es, wenn Sie alle Dinge Ihres Kindes mit dem Namen beschriften.

Vor Ferien werden die Fundsachen in der Eingangshalle ausgelegt und die Kinder aufgefordert, nach ihren Sachen zu suchen.

SandaleAnschließend werden die noch übrigen Sachen in Säcke gepackt und nach weiteren drei Monaten an die Kleiderkammer des Roten Kreuzes oder die Caritas weitergegeben.

 

Versicherung

Ob kleine Schramme vom Sportunterricht oder schwere Verletzung nach einem Fahrradsturz auf dem Schulweg:

Für Eltern ist es beruhigend zu wissen, dass alle Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg von der Einschulung bis zum Schulabschluss in der Schule, bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert sind. Eltern müssen hierfür keine besondere Versicherung abschließen, die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen.

Des Weiteren hat die Stadt Sindelfingen für alle Schülerinnen und Schüler eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die Unfallschutz bei Umwegen auf dem Schulweg einschließt sowie eine nachrangige Haftpflichtversicherung.