Verlässlichkeit im Krankheitsfall

Die Grundschule Klostergarten sichert Verlässlichkeit bis um 12.10 Uhr zu.

Ohne Mitteilung an die Eltern wird kein Kind nach Hause geschickt.

 

(Am 1. Krankheitstag werden alle Unterrichtsstunden vertreten bzw. telefonisch geklärt, ob das Kind bereits um 12.10 Uhr nah Haus kann.)

 

Eltern teilen der Klassenlehrerin bzw. deren Vertretung mit, wenn ihr Kind nicht vorzeitig nach Hause gehen kann. (einmalig/dauerhaft) Diese Regelung gilt für alle Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler.

 

Die Verlässlichkeit bis Schulschluss gilt also auch für diejenigen, die nicht an der gebührenpflichtigen zusätzlichen Betreuung teilnehmen.