Bitte beachten: Maskenpflicht
Ab Montag, 22.03.2021 gilt auch in Grundschulen für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2 Maske!
Sogenannte OP-Masken schützen andere, FFP2-Masken auch die Träger. Wegen der langen Tragezeit empfehle ich für die Kinder die OP- Masken - Y. Olmosi-Bier
13.03.2021
Ab Montag, den 15.03. findet wieder "eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" statt.
Verlässliche Grundschule , F.N.B. und Hort sind wieder für alle angemeldeten Kinder offen.
Was bedeutet eingeschränkt?
kein Sportunterricht;
unterrichtsorganisatorische Klassenmischungen in einzelnen Fächern werden aufgehoben, dazu müssen Lehrerstunden eingesetzt werden.
Spaziergänge und Ausflüge an der frischen Luft sind erlaubt (allerdings braucht es dazu zwingend eine zweite Begleitperson)
In der kommenden Woche findet nochmals Wechselunterricht nach dem bisherigen Muster statt, d.h. die Erst- und Drittklässer haben nach den bereits erhaltenene Stundenplänen Unterricht.
Die Notbetreuung wird fortgesetzt. Die Formulare zur Bedarfsmeldung wurden am Mittwoch ausgegeben /versandt.
"5. Lernen mit Materialien und Fernunterricht
Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule soll während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien treten, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann."
Notbetreuung
Orientierungshilfen zur Notbetreuung an den Schulen, Stand: 6. Januar 2021 "Um der weiter zunehmenden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken,werden bis zum 31. Januar 2021 die Schulen grundsätzlich geschlossen. Davon abweichend ist eine Öffnung der Grundschulen, ..... ab 18. Januar auf der Grundlage der dann verfügbaren Daten möglich.Diese Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden,wenn die„Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann." In der Orientierungshilfe werden die Voraussetzungen genauer aufgeführt.
Für unsere Organisation (Anzahl der Gruppen, Einteilung des Personals) ist es sehr wichtig, möglichst rasch und genau zu wissen, wie viele und welche Kinder wann betreut werden müssen. Daher bitten wir Sie wieder, die anhängende Bedarfsanmeldung Notbetreuungausgefüllt abzugeben oder per Mail bis Freitag, 08.01.2021 zu senden an:
Wenn uns die Bestätigung Ihres Arbeitgebers schon vorliegt und weiterhin so gültig ist, müssen Sie dies nicht erneut anfügen.
06.01.2021
Wie geht es weiter nach den Weihnachtsferien?
Nach der gestrigen Konferenz der Bundes- und Landesregierungen sind die Weichen neu gestellt.
Doch noch ist für die Grundschulen nur für die kommende Woche eine Aussage gemacht, auf deren Grundlage wir planen können.
So steht auf der Seite des Landes Baden-Württemberg heute veröffentlicht
"Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen hat eine herausragende Bedeutung für die Bildung der Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Einschränkungen im Schulbetrieb bleiben nicht ohne Folge für die Bildung und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen bei der Abwägung die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich bis Ende Januar verlängert werden. Für Baden-Württemberg bedeutet das: Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Unser Ziel ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Voraussetzung ist, dass wir kommende Woche Klarheit über die Infektionszahlen haben und es die Pandemieentwicklung zulässt."
Weitere Informationen, auch zu einer Notbetreuung folgen, sobald uns vom Kultusministerium die Rahmenbedingungen mitgeteilt werden.
15.12.2020 Notbetreuung in den Weihnachtsferien
Unsere Hygienevorgaben dienen, wie die vorgezogenen Weihnachtsferien der Kontaktminimierung
für Schüler,
aber genauso zum Schutz für die Betreuungspersonen
wegen der geringen Anzahl der Betreuungskinder gibt es nur eine Gruppe
Deshalb:
Die Kinder sind im Klassenzimmer an Einzelplätzen
Abstand 1,5 m
Bei gemeinsamen Spielen mit engeren Kontakten: Maske auf
Wege im Klassenzimmer: Maske auf
Pausenhof ohne Maske
13.12.2020
heute Nachmittag wurden die neuen Maßnahmen zum Lockdown verkündet, die wichtig für eine Minimierung der Kontakte sind.
"Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. ...
Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. ...
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung
Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben."
Damit wir als Schule möglichst rasch planen können, bitten wir, wenn es Ihnen möglich ist, uns schon morgen die Anmeldung zur Notbetreuung abzugeben.
01.12.2020
Wann beginnen die Weihnachtsferien?
veraltete Info gelöscht.
Der erste Schultag ist - Stand heute, 13.12.2020 - Montag, 11.01.2021.
Entgegen vorheriger Planungen des Kultusministeriums ist die Abgabe einer Gesundheitserklärung nicht mehr vorgesehen. Es gelten die Vorgaben der bisherigen Gesund-heitsregelungen (kein Zutritt zur Schule mitCovid19-typischen Krankheitssymptomen/ kein Zutritt zur Schule nachKontakt zu Covid19-positiv getesteten Personen in den letzten 14 Tagen). Zudem haben sich die Quarantäneregelungenfür Reiserückkehrer aus Risikogebieten geändert.
Da die Infektionsrate im Kreis Böblingen am 13.10.2020 mit 37,79 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tage oberhalb der ersten kritischen Marke von 35 lag, gelten die verschärften Bedingungen nach §6a.
Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a lnfektionsschutzgesetz
Hier sind auch die FAQs auf der Seite des Kultusministeriums hilfreich. https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQ+Corona
Jedoch ist zu beachten, dass diese Grundsätze und Antworten für alle Schularten und für gleichzeitigen Fernunterricht aller Kinder einer Klasse aufgesetzt sind.
Im Bereich der Grundschule oder wenn zeitgleich ein Teil der Klasse in Präsenz unterrichtet wird, sind einige Punkte nicht realisierbar.
Elterninformationen zum Schuljahresstart am 14.09.2020
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, bleiben in häuslicher Quarantäne und dürfen – unabhängig von Symptomen – das Schulgelände nicht betreten.
Sollten Sie in einem Risikogebiet gewesen sein, so informieren Sie bitte umgehend die Schule.